Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gocreator UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 8. Juni 2026 (Aktualisiert)
1. Geltungsbereich und Nutzerkreis
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform gocreator (nachfolgend „Plattform"), betrieben von der gocreator UG (haftungsbeschränkt), Elbchaussee 95, 22763 Hamburg (nachfolgend „Anbieter").
(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmen („Brands") und Content Creator (nachfolgend „Creator"). Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab.
(3) Altersgrenze: Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, die Volljährigkeit erreicht zu haben. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Altersnachweis anzufordern. Wird dieser nicht erbracht, kann der Account gesperrt und offene Auszahlungen bis zur ordnungsgemäßen Verifizierung einbehalten werden.
2. Leistungen der Plattform
(1) Der Anbieter stellt eine technische Infrastruktur bereit, die Brands und Creator beim Matchmaking, der Kampagnenverwaltung und der Zahlungsabwicklung unterstützt.
(2) Die Plattform erstellt auf Grundlage der Deal-Details und der gewählten Konditionen automatisiert individuelle Kooperationsverträge („Influencer-Kooperationsvertrag") zwischen Brand und Creator. Diese Verträge regeln die spezifischen Leistungspflichten, Vergütungskonditionen und Nutzungsrechte der jeweiligen Zusammenarbeit.
(3) Der Anbieter ist reiner Vermittler und technischer Enabler. Kooperationsverträge kommen ausschließlich zwischen Brand und Creator zustande. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder den wirtschaftlichen Erfolg einer Kooperation.
3. Registrierung und Account-Verpflichtungen
(1) Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für die steuerrelevanten Daten (Name/Firma, Anschrift, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und Status der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG).
(2) Nutzer sind allein verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität ihrer steuerlichen Angaben. Der Anbieter prüft diese Daten nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
(3) Creator verpflichten sich, durch Verknüpfung ihrer Social-Media-Accounts korrekte Leistungsdaten (Insights, Reichweite) bereitzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, Profile bei unzureichender Qualität oder Verdacht auf Täuschung (z. B. Fake-Follower) abzulehnen oder zu sperren.
(4) Echtheit der hinterlegten Accounts: Der Creator ist verpflichtet, ausschließlich seine eigenen, echten und von ihm selbst betriebenen Social-Media-Accounts zu hinterlegen und zu verknüpfen. Die Angabe fremder, gefälschter oder nicht selbst kontrollierter Accounts ist strengstens untersagt. Eine solche Falschangabe stellt eine arglistige Täuschung und – sofern hierdurch Vergütungen erschlichen werden – einen Betrug im Sinne des § 263 StGB dar. Der Anbieter behält sich vor, derartige Verstöße strafrechtlich zur Anzeige zu bringen, zivilrechtlich zu verfolgen, sämtliche Auszahlungen einzubehalten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
4. Inhaltsrichtlinien und Werbekennzeichnung
(1) Der Creator trägt die alleinige Verantwortung für die gesetzliche Werbekennzeichnung (z. B. „Anzeige", „Werbung"). Er stellt den Anbieter und die Brand von allen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnungen durch Verbände) frei.
(2) Es ist untersagt, Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten, die:
- rassistisch, extremistisch, pornografisch oder jugendgefährdend sind;
- Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen;
- irreführend sind oder Schadsoftware enthalten.
(3) Der Anbieter kann bei Verstößen Inhalte löschen und den Account fristlos sperren.
5. Abnahme und Gewährleistung („Bad Delivery")
(1) Der Creator erstellt den Content gemäß dem von der Brand bereitgestellten Briefing. Der individuelle Kooperationsvertrag legt die zu erstellenden Content-Formate, deren Anzahl sowie die Zielplattformen fest.
(2) Draft-Pflicht: Sofern im Kooperationsvertrag vorgesehen, ist der Creator verpflichtet, den Content vor Veröffentlichung als Entwurf (Draft) über die Plattform zur Freigabe einzureichen.
(3) Abnahmefrist: Nach Einreichung des Contents hat die Brand 7 Kalendertage Zeit, diesen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt der Content als abgenommen.
(4) Nachbesserung: Entspricht der Content nachweislich nicht den Spezifikationen des Briefings, hat die Brand das Recht, über die Plattform eine Revision anzufordern.
(5) Content-Veröffentlichung: Nach Freigabe ist der Creator verpflichtet, den Content auf den vereinbarten Plattformen zu veröffentlichen und für mindestens 60 Tage öffentlich zugänglich zu halten.
6. Gebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Plattformgebühren (Brands): Die Brand wählt ein Abonnement-Modell. Fixe Gebühren werden monatlich oder jährlich im Voraus fällig.
(2) Verkaufsprovision: Zusätzlich zahlt die Brand an den Anbieter (gocreator) eine Provision in Höhe von 10 % auf den durch die Kooperation erzielten Netto-Umsatz. Die Provision wird automatisch per Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel der Brand eingezogen. Sofern kein gültiges Stripe-Zahlungsmittel hinterlegt ist, wird die aufgelaufene Provision monatlich sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungsweg: Die technische Abwicklung von Zahlungen erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe"). Der Anbieter stellt hierfür lediglich die technische Schnittstelle (Stripe Connect) bereit. Der Anbieter ist kein Finanz- oder Zahlungsdienstleister, nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Nutzer auf eigenen operativen Unternehmenskonten in Besitz und erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
(3a) Einzugsermächtigung / Lastschriftmandat: Die Brand hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel (SEPA-Lastschrift und/oder Kreditkarte) bei Stripe und erteilt dem Anbieter hiermit die ausdrückliche Ermächtigung, sämtliche im Rahmen der Plattformnutzung fällig werdenden Beträge automatisiert von diesem Zahlungsmittel einzuziehen. Dies umfasst insbesondere (i) die an die Creator weiterzuleitenden Vergütungen (Creator-Payouts, inkl. Fixum, Affiliate-Provisionen und geldwerter Sachbezüge) sowie (ii) die Plattformgebühren und die Verkaufsprovision des Anbieters. Die Brand verpflichtet sich, jederzeit ein gültiges und ausreichend gedecktes Zahlungsmittel vorzuhalten. Erteilt die Brand über das Dashboard die Freigabe für eine Sammelauszahlung an mehrere Creator gleichzeitig (sog. Payout-Batch), wird der Gesamtbetrag der fälligen Creator-Vergütungen aus technischen Gründen in einer Summe vom hinterlegten Zahlungsmittel der Brand eingezogen. Die Brand und die jeweiligen Creator vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Sammeleinzug durch den Anbieter rein als technischer Dienstleister und Inkasso-Bote im Namen und für Rechnung der jeweiligen empfangsberechtigten Creator erfolgt. Der Anbieter erlangt zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht oder wirtschaftliches Eigentum an diesen Geldern; es handelt sich um steuerliche und rechtliche durchlaufende Posten, die über Stripe unmittelbar an die Creator weitergeleitet werden.
(3b) Fälligkeit & Zahlungsverzug: Die Beträge werden mit Bereitstellung der jeweiligen Abrechnung bzw. zum vereinbarten Abrechnungszeitpunkt fällig und sofort eingezogen. Scheitert ein Einzug (z. B. mangels Deckung, Widerruf oder Rückbuchung), gerät die Brand ohne weitere Mahnung in Verzug; der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen sowie entstandene Rücklastschrift- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen, Leistungen auszusetzen und Auszahlungen an Creator zurückzuhalten, bis sämtliche offenen Beträge ausgeglichen sind.
(3c) Mindestbeträge für Auszahlungen: Für die Abwicklung und Auszahlung von Geldern über die Plattform gelten folgende Mindestgrenzen:
Für Brands: Eine Auszahlung an den Creator (Creator-Payout) kann von der Brand erst ab einem Kooperations- bzw. Abrechnungswert von mindestens 50,00 EUR veranlasst werden. Kooperationen mit einem geringeren Gesamtwert können über die Plattform nicht zur Auszahlung gebracht werden.
Für Creator: Eine Auszahlung des auf der Plattform (bzw. über Stripe) erzielten Guthabens auf das eigene Bankkonto kann vom Creator ab einem erreichten Mindestguthaben von mindestens 25,00 EUR angefordert bzw. ausgeführt werden. Guthabenbeträge unterhalb dieser Grenze verbleiben bis zum Erreichen dieses Schwellenwerts auf dem virtuellen Konto bzw. Stripe-Konto des Creators, es sei denn, das Nutzungsverhältnis zwischen dem Creator und dem Anbieter wird endgültig beendet. Im Falle der Vertragsbeendigung wird auch ein Guthaben unterhalb der Mindestgrenze abgerechnet und ausgezahlt.
(4) Sachbezüge (Barter-Deals): Der Erhalt von Produkten oder Dienstleistungen durch den Creator im Rahmen einer Kooperation stellt ein Entgelt in Form eines geldwerten Vorteils (tauschähnlicher Umsatz) dar. Der Netto-Warenwert wird im Kooperationsvertrag ausgewiesen und in der automatisierten Abrechnung steuerlich berücksichtigt. Der Creator ist für die einkommensteuerliche Behandlung dieses Vorteils selbst verantwortlich.
(5) Künstlersozialkasse (KSK): Die Brand wird darauf hingewiesen, dass sie zur Meldung und Abführung der Künstlersozialabgabe an die KSK verpflichtet sein kann. Der Anbieter stellt hierfür lediglich die Datenbasis bereit; die Brand handelt eigenverantwortlich.
6a. Abrechnungsverfahren (Gutschriftverfahren)
(1) Vereinbarung: Die Abrechnung der Leistungen des Creators gegenüber der Brand erfolgt im Wege des Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG.
(2) Bevollmächtigung & Zustimmung: Die Brand bevollmächtigt den Anbieter hiermit ausdrücklich, im Namen und für Rechnung der Brand Gutschriften über die vom Creator erbrachten Leistungen zu erstellen und an den Creator übermitteln. Der Creator erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu diesem Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG und verpflichtet sich, für diese Leistungen keine parallelen Rechnungen auszustellen.
(3) Prüfpflicht & Einspruchsfrist: Nutzer sind verpflichtet, jede über die Plattform erstellte Gutschrift/Abrechnung unverzüglich zu prüfen. Einwendungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Dokuments in Textform erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als vom Nutzer anerkannt.
(4) Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für steuerliche Fehlberechnungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Nutzer beruhen. Die Nutzer stellen den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter (insb. Finanzbehörden) in diesem Zusammenhang frei.
7. Nutzungsrechte am Content
(1) Eine Übertragung von Nutzungsrechten am erstellten Content findet nur statt, soweit dies ausdrücklich im individuellen Kooperationsvertrag (z. B. durch Auswahl entsprechender Optionen in der Kampagnenerstellung) vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Rechte ausschließlich beim Creator.
(2) Der Umfang der Rechte (einfach oder exklusiv), die zeitliche Dauer, der räumliche Bereich sowie die zugelassenen Nutzungsarten (z. B. Social Media Repost, Website-Nutzung, Paid Ads/Whitelisting) ergeben sich abschließend aus dem Kooperationsvertrag.
(3) Soweit Nutzungsrechte im Kooperationsvertrag eingeräumt werden, umfasst dies – sofern dort nicht anders geregelt – auch das Recht der Brand zur Bearbeitung und Umgestaltung des Contents (z. B. Kürzungen, Hinzufügen von Logos oder Untertiteln), sofern der Kern der Aussage nicht entstellt wird.
(4) Der Creator garantiert, dass er im Falle einer Rechteeinräumung alleiniger Inhaber aller Rechte am Content ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte an verwendeter Musik oder Bildmaterial) verletzt werden.
(5) Der Creator stellt die Brand und den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Garantien resultieren.
(6) Im Falle einer vereinbarten Rechteeinräumung verzichtet der Creator auf sein Recht auf Urheberbenennung, es sei denn, im Kooperationsvertrag wurde ausdrücklich eine Benennungspflicht vereinbart.
8. Umgehungsschutz (Exklusivität)
(1) Den Parteien ist es untersagt, über die Plattform angebahnte Kooperationen unter Umgehung des Anbieters direkt abzuwickeln.
(2) Dieser Schutz gilt für 18 Monate nach Erstkontakt.
(3) Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen das Umgehungsverbot zahlt die verstoßende Partei an den Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Anbieter im Einzelfall nach billigem Ermessen festzulegen ist und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann.
(4) Eine über die Plattform angebahnte Kooperation im Sinne dieser Klausel liegt insbesondere bereits dann vor, sobald eine Bewerbung über die Plattform angenommen und/oder ein Affiliate-Code bzw. -Link erstellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Umgehungsschutz uneingeschränkt; jede anschließende direkte Abwicklung unter Umgehung des Anbieters löst die Vertragsstrafe nach Absatz (3) sofort aus.
9. Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit.
10. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag mit dem Anbieter läuft auf unbestimmte Zeit. Abonnements sind zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar.
(2) Kooperationsverträge (Ongoing) sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Single-Deals enden automatisch mit Leistungserbringung.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über alle Geschäftsgeheimnisse, Performance-Daten und Vergütungskonditionen. Diese Pflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
(2) Vertraulichkeit von Brand-Daten: Dem Creator ist es ausdrücklich untersagt, vertrauliche Daten und Informationen der Brand – insbesondere Collab-Bedingungen, Vergütungs- und Provisionskonditionen, Briefings, Produktkosten sowie sonstige interne Kampagnendetails – an Dritte weiterzugeben, öffentlich zu machen oder außerhalb der Kooperation zu verwenden.
(3) Verbot der Weitergabe von Codes & Links: Das Teilen, Veröffentlichen oder Weitergeben von individuellen Rabatt-/Discount-Codes, Affiliate-Codes oder Affiliate-Links an unbefugte Dritte (z. B. auf Couponing-, Deal- oder Schnäppchen-Plattformen) ist strengstens untersagt. Diese Codes und Links sind ausschließlich zur Nutzung im Rahmen der eigenen, organisch erstellten Inhalte des Creators bestimmt.
(4) Ein Verstoß gegen die Absätze (2) oder (3) kann zur sofortigen Sperrung des Accounts, zum Einbehalt offener Vergütungen sowie zu Schadensersatzforderungen führen. Der Anbieter und die betroffene Brand behalten sich vor, den hierdurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
12. Datenschutz
(1) Verantwortlicher: Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Plattformbetriebs ist der Anbieter (gocreator UG (haftungsbeschränkt), Elbchaussee 95, 22763 Hamburg, admin@gocreator.io). Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitungszwecke & Rechtsgrundlage: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten (insb. Stamm-, Kontakt-, Leistungs- und Zahlungsdaten) zur Bereitstellung der Plattform, zur Anbahnung und Abwicklung von Kooperationen sowie zur Zahlungsabwicklung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Betrieb der Plattform).
(3) Datenweitergabe bei Bewerbungen: Sobald ein Creator sich über die Plattform auf einen Deal einer Brand bewirbt, erklärt der Creator damit seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Anbieter die im Creator-Profil hinterlegten personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Social-Media-Profile, Reichweite, Engagement-Metriken und weitere Leistungsdaten) an die betreffende Brand zur Evaluierung der Bewerbung übermittelt.
(4) Der Creator ist sich bewusst, dass die Brand diese Daten zu Zwecken der Bewerbungsprüfung, Profilbewertung und Entscheidungsfindung verarbeitet. Die Brand ist insoweit eigenständig Verantwortliche; die Verantwortung für die datenschutzkonforme Verarbeitung auf Seite der Brand liegt bei dieser.
(5) Verwendungsbeschränkung: Die Brand ist verpflichtet, die erhaltenen Creator-Daten ausschließlich für die Nutzung der gocreator-Plattform und die damit verbundene Durchführung von Kooperationen zu verwenden. Eine Weitergabe, Speicherung oder Nutzung der Daten für andere Zwecke (insbesondere für Marketing, Werbung, Marktforschung oder sonstige kommerzielle Zwecke außerhalb der Plattform) ist untersagt.
(6) Diese Datenweitergabe ist notwendige Voraussetzung für die Nutzung der Bewerbungsfunktion. Ein Widerspruch schließt die Möglichkeit zur Bewerbung aus.
(7) Eingesetzte Drittanbieter: Zur Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein (insb. Stripe zur Zahlungsabwicklung, Shopify zur Umsatz-/Bestelldatenverarbeitung sowie Meta/Instagram zur Verknüpfung von Social-Media-Insights). Mit diesen werden, soweit erforderlich, Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(8) Speicherdauer & Löschung: Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen (insb. handels- und steuerrechtliche Pflichten) dies vorschreiben. Nach Wegfall des Zwecks und Ablauf etwaiger Fristen werden die Daten gelöscht.
(9) Betroffenenrechte: Nutzer haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21). Erteilte Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
13. Kooperationsverträge – Verhältnis zu diesen AGB
(1) Der automatisiert erstellte Influencer-Kooperationsvertrag regelt die individuellen Details (Content-Anzahl, Vergütung, Warenwert, Briefing).
(2) Diese AGB bilden das übergeordnete Rahmenwerk.
(3) Der Kooperationsvertrag wird durch die Annahme eines Deals über die Plattform rechtlich bindend geschlossen.
14. Streitbeilegung zwischen Brand und Creator
(1) Streitigkeiten sind zunächst direkt zwischen Brand und Creator über den Plattform-Chat zu klären. Der Anbieter übernimmt keine Vermittlerrolle.
15. Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit einer Frist von 6 Wochen ändern. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist Hamburg.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB wirksam (Salvatorische Klausel).